In Abstimmung mit der SPD Wertheim hat der Landtagsabgeordneter Florian Wahl, eine parlamentarische Anfrage gestellt. Die Antwort liegt jetzt vor, so Thomas Kraft der Ortsvereinsvorsitzende. Die zentralen Aussagen seien weiterhin pauschal und unkonkret.
- "Einen verbindlich festgelegten, krankenhausplanerischen Richtwert für die Erreichbarkeit eines Krankenhauses gibt es nicht. Vielmehr handelt es sich bei Entscheidungen im Rahmen der Krankenhausplanung stets um Einzelfallentscheidungen unter Abwägung aller widerstreitenden Interessen vor Ort. Bei einer möglichen Schließung der Rotkreuzklinik Wertheim würden sich die Fahrzeiten zum nächstgelegenen sogenannten Grundversorger von aktuell 19,3 Minuten auf 32,9 Minuten verlängern" erklärt das Ministerium.
Die Fahrzeiten werden zwar aufgeführt, Folgen scheint dies aus Sicht des Ministeriums aber nicht zu haben, so Kraft. Nach Aufklärung durch die Ärzte sei man davon ausgegangen, dass die Fahrzeiten ein entscheidendes Kriterium für Standortentscheidungen seien.
- "Die Rotkreuzklinik Wertheim liegt unmittelbar an der bayerischen Landesgrenze. Es ist nicht nur geltendes Recht, sondern auch gelebte Praxis, dass Fragen der Krankenhausversorgung in Grenzregionen zu anderen Bundesländern zwischen den zuständigen Gesundheitsressorts abgestimmt werden. Das Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg (LKHG) ist übereinstimmend mit den Gesetzen anderer Bundesländer gerade nicht auf die Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Wohnort in Baden-Württemberg ausgerichtet, da die Krankenhausversorgung nicht an Landesgrenzen endet"
Diesem Passus fehle die Glaubwürdigkeit, so Thomas Kraft. Gerade Gebiete im südlichen Main-Spessart-Kreis seien von der Schließung besonders betroffen.
- "Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Krankenhausversorgung liegt bei den Stadt- und Landkreisen. § 3 Absatz 1 des LKHG schreibt vor, dass die Stadt- und Landkreise verpflichtet sind, die nach dem Krankenhausplan notwendigen Krankenhäuser und Krankenhauseinrichtungen zu betreiben, wenn die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen Krankenhäusern nicht durch andere Träger sichergestellt wird. Die zur Erfüllung der Pflichtträgerschaft erforderlichen Anordnungen können nach § 40 LKHG durch das jeweilige Regierungspräsidium getroffen werden. Eine solche Anordnung wird nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens ausgesprochen, wenn der nach § 3 LKHG Verpflichtete diese Verpflichtungen nicht selbstständig nachkommt."
Hier werde die Auffassung der Kreis-SPD bestätigt. Offen bleibt die Frage, ob die Rotkreuzklinik nach dem Krankenhausplan notwendig sei. Es bestehe der Eindruck, dass der Krankenhausplan flexibel gehandhabt werde. Konkrete Kriterien, wie Bettenzahl je Einwohner, seien nicht nachvollziehbar offengelegt.
- "Durch einen möglichen Wegfall der stationären Notfallversorgung in der Rotkreuzklinik Wertheim kommt dem Rettungsdienst im Rahmen der präklinischen Notfallversorgung eine noch bedeutendere Rolle zu. Aus Sicht der Landesregierung ist die rettungsdienstliche Versorgung auch bei einem unterstellten Wegfall der stationären Notfallversorgung in Wertheim aber grundsätzlich gewährleistet".
Hier mache es sich das Ministerium einfach. Schließlich war es das DRK Main-Tauber, das zuerst Alarm geschlagen habe, so Kraft.
- "In Abhängigkeit zur zukünftigen Ausgestaltung der stationären Versorgung im Main-Tauber-Kreis könnte eine direkte Folge eines möglichen Wegfalls der Rotkreuzklinik Wertheim sein, dass der Rettungsdienst die Patientinnen und Patienten in andere, weiter entfernte Krankenhäuser transportieren muss. Dadurch dürfte sich in einigen Fällen die Fahrzeit in die Versorgungseinrichtung und in der Folge die Gesamtdauer der Rettungsdiensteinsätze erhöhen. Die Rettungsmittel wären in diesen Fällen länger in einem Einsatz gebunden. Die genauen Auswirkungen und Folgen für den Rettungsdienst, insbesondere hinsichtlich Duplizitätseinsätzen und der Prähospitalzeit, müssten dann im Detail untersucht und bewertet werden, möglicherweise entstehen dadurch mittelbar Mehrbedarfe an Rettungsmittelvorhaltungen."
Mehr Rettungsfahrzeuge seien organisierbar, so Thomas Kraft. Die Prähospitalzeit allerdings nicht. Damit sei die Zeit vom Auftreten der Symptome bis zur Versorgung in der Klinik gemeint. Bei einem Herzinfarkt spreche man von einer „goldenen Stunde“. Innerhalb dieser Zeit ließen sich die besten Erfolge erzielen. Umgekehrt bedeute dies, dass bei Überschreitung die Überlebenschancen geringer sind bzw. dauerhafte gesundheitliche Schädigungen größer seien.
Die Antwort des Gesundheitsministeriums sei daher insgesamt enttäuschend, so Thomas Kraft abschließend.
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