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Rückerstattung der Kita-Gebühren während des Lockdowns durch Land und Kommunen

Veröffentlicht am 23.02.2021 in Gemeindenachrichten

Seit Montag sind die Kitas wieder in den Regelbetrieb gestartet. Eine Entlastung für Familien, besonders wenn beide Elternteile berufstätig sind. Ein Stück Normalität für die Kinder,  welche schon sehnsüchtig auf diesen Tag gewartet haben, um mit Freunden und Erzieher/innen wieder gemeinsam zu spielen und zu lernen. 

Ein Thema was in den letzten Monaten viele Eltern beschäftigte und über welches auch in Presse und Medien berichtet wurde war die Finanzierung der Elternbeiträge (Kita- Gebühren). Es gibt verschiedene Finanzierungsprojekte von Ländern und Kommunen. Einige Bundesländer entschieden sich für eine 100-prozentige Rückerstattung, in Baden-Württemberg wurden nur 80 % der Gebühren an die Kommunen zurückerstattet. Den Rest müssen entweder die Eltern oder die Kommune selbst tragen. 

Andreas Stoch Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion kritisierte diese Entscheidung. Für ihn wäre eine 100-prozentige Übernahme der Kosten, welche besonders während des Lockdowns die Kommunen belasten wichtig. Ein Großteil der Betriebskosten für die Kindergärten aber auch für andere öffentliche Einrichtungen laufen weiter, auch wenn sie nur teilweise oder nicht genutzt werden können. 

Über die Erhebung der Elternbeiträge für den Betrieb der Kindergärten während des Lockdowns wurde auch in den kommunalen Gremien unserer Stadt diskutiert. 

Rückblick:
Als der Lockdown Anfang Januar verlängert wurde, entschied die Landesregierung das auch Kindergärten nicht in den regulären Betrieb gehen dürfen. Es gab während dieser Zeit nur eine Notbetreuung, welche von 15 % der Eltern in den 23 Wertheimer Kindereinrichtungen in Anspruch genommen wurde. Durch den längeren Lockdown kam es nun zu einer Diskussion wie man mit den Elternbeiträgen verfahren soll. Die monatlichen Gebühren, welche von den Eltern an den Träger der Kindergärten entrichtet werden, sind eine Beteiligung an den Betriebskosten der Einrichtung. Sollte also ein Kind die Einrichtung aus verschiedenen Gründen nicht nutzen können, beeinflusst dies nicht den monatlichen Beitrag. Gründe für eine Nichtnutzung des Kindergartens sind, Erkrankung des Kindes, Sonn- und Feiertage, Ferien, verpflichtende Fortbildungsmaßnahmen oder Erkrankung des Personals, betriebliche Mängel und kurzzeitige Schließung durch behördliche Anordnung. 

Die Coronapandemie, der länger andauernde Lockdown und die am Anfang noch unklaren Unterstützungsmaßnahmen des Landes, veranlassten die Verwaltung nach Lösungen zu suchen wie man mit den Elternbeiträgen 2020/2021 besonders den der Pandemiephase verfahren soll. Ein Teil der finanziellen Verluste, welche dem Träger der Kindergärten während des Lockdown entstehen, sollten auch über die monatlichen Elternbeiträge mitfinanziert werden. Schon in der Finanzausschusssitzung im Januar wurde von den Gremiumsmitgliedern deutlich gemacht, dass während des Lockdowns von den Eltern, welche die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen keine Gebühren erhoben werden dürfen. Dies wurde dann auch in der Gemeinderatssitzung Anfang Februar mehrheitlich von den Stadträten in einem Beschluss bestätigt. 

Wir als SPD-Fraktion haben die ständige steigende finanzielle Belastung durch die Erhöhung der Kita-Gebühren in den letzten Jahren schon immer kritisiert. Umso wichtiger war es uns, die Familien während des Lockdowns finanziell zu entlasten. Die Eltern müssen während dieser Zeit teilweise Urlaub ob nun bezahlt oder unbezahlt nehmen, um ihre Kinder zu betreuen. Sie übernehmen während dieser Zeit die Aufgabe der Erzieherinnen und Erzieher. Auch für Eltern die während der Schließung der Kindergärten im Homeoffice gearbeitet haben, war diese Zeit eine zusätzliche Belastung. 

Es war eine gute Entscheidung das der Gemeinderat hier gemeinsam mehrheitlich für die Unterstützung der Eltern gestimmt hat. Kritisieren müssen wir aber die Entscheidung der Landesregierung welche hier nur 80 % der Elternbeiträge übernommen hat.


Ingo Ortel
SPD-Fraktion Wertheim

 

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