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SPD Wertheim

Politischen Aschermittwoch 2025!

Wir laden euch herzlich ein zu unserem traditionellen Politischen Aschermittwoch! Dieser findet am 5. März 2025 im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg (Stuttgarter Str. 33, 71638 Ludwigsburg) statt. Wir freuen uns sehr, dass der Parteivorsitzende der SPD Lars Klingbeil uns in Ludwigsburg besucht! Mit dabei sind auch unser Vorsitzender Andreas Stoch, Generalsekretär Sascha Binder und unsere stellvertretende Vorsitzende Jasmina Hostert. Für den musikalischen Rahmen sorgt der Musikverein Ludwigsburg-Ossweil e.V. Wir bitten um Anmeldung über >>>>>! 

Großes Interesse an Informationen zu doppelter Staatsangehörigkeit

Veröffentlicht am 29.10.2024 in Kreisverband

Im Juni 2024 wurde das Staatsangehörigkeitsrecht modernisiert. Zu einer Informationsveranstaltung darüber kam Macit Karaahmetoglu in die Selimye Moschee in Wertheim. Der Versammlungsraum war bis zum letzten Platz besetzt.

Karaahmetoglu ist SPD-Bundestagsabgeordneter aus Ludwigsburg. Bevor er in den Bundestag gewählt wurde, war er als Rechtsanwalt tätig. Karaahmetoglu ist in der Türkei geboren und kam im Alter von 11 Jahren nach Deutschland. Er besitzt ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit. Der Abgeordnete kennt aus eigener und familiärer Erfahrung die Situation der Betroffenen. Vor wenigen Tagen wurde er einstimmig als Präsident der Deutsch-Türkischen Gesellschaft e.V. wiedergewählt.

„Durch das neue Staatsangehörigkeitsrecht wurden Ungerechtigkeiten beseitigt. Die doppelte Staatsangehörigkeit wurde auch vorher schon bei Eingebürgerten aus zahlreichen Staaten hingenommen. In 2023 war das bei 80 % der Antragsteller der Fall. Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts soll vollwertige Integration und Teilhabe ermöglichen, ohne die Wurzeln der Herkunft abschneiden zu müssen“, so Karaahmetoglu.

Er berichtete über die verschiedenen Phasen des Staatsangehörigkeitsrechts. In einem ersten Schritt sei bereits vor Jahren das Bodenprinzip eingeführt worden. Demnach erhielten Kinder, die in Deutschland geboren wurden unter bestimmten Voraussetzungen fortan die deutsche Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus hatten sie aber auch die Staatsangehörigkeit der Eltern. Mit 18 Jahren mussten sie sich dann entscheiden. In einem weiteren Schritt entfiel dieser Zwang, sich zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden zu müssen. Junge Menschen dürfen nun in der Regel beide Staatsangehörigkeiten behalten. Das kann zum Beispiel beim Antreten eines Erbes von Großeltern aus dem Herkunftsland der Eltern von Bedeutung sein.

Für die Einbürgerung in die deutsche Staatsangehörigkeit muss eine Reihe von Voraussetzung erfüllt werden, erklärte Karaahmetoglu: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit durch das neue Gesetzt nun nach 5 anstatt 8 Jahren. In absoluten Ausnahmefällen kann bei besonders großem Engagement für die Gesellschaft der Antrag bereits nach drei Jahren gestellt werden. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss ein unbefristetes Aufenthaltsrecht bestehen. Es müssen Identität und bisherige Staatsangehörigkeit zweifelfrei nachgewiesen werden. Der Lebensunterhalt für sich und die Familie muss ebenfalls selbst gesichert werden können. Sozialhilfeleistungen und Bürgergeld dürfen Einbürgerungswillige nicht beziehen. Es müssen außerdem ausreichende Deutschkenntnisse bestehen. Die Kenntnis deutscher Rechts- und Gesellschaftsordnung muss durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen werden. Antragsteller müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und dem Grundgesetzt bekennen. Sie müssen sich auch zur besonderen historischen Verantwortung von Deutschland bekennen. Nach einer Straftat mit Verurteilung zu drei Monaten oder mehr auf Bewährung, ist keine Einbürgerung möglich. Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die eine Einbürgerung ausschließen. Dazu zählen die Angehörigkeit zu einer extremistischen religiösen Gruppierung oder zu einer terroristischen Vereinigung. Ebenso darf das Recht auf Gleichberechtigung von Frau und Mann nicht missachtet werden.

Anschließend wurden Fragen zu verschiedenen Lebensbereichen gestellt. Die Auswirkungen auf Steuer- und Wehrpflicht oder bei Reisen in Drittländer waren typische Fragen, die häufig in Verbindung mit der Gesetzesreform gestellt werden.

Der SPD-Kreisvorsitzende und Kreisrat Thomas Kraft, informierte, dass die aktuelle Bearbeitungszeit bei bis zu 15 Monaten liege. Er halte dies für einen zu langen Zeitraum. Besteht ein Wille sich zu integrieren, sollte das auch in wenigen Monaten möglich sein.

Um zusätzliche Verzögerungen zu vermeiden, sollten der Antrag daher unbedingt sehr sorgfältig vorbereitet werden, so seine Empfehlung. Die Formulare müssen vollständig und richtig ausgefüllt sein. Die erforderlichen Unterlagen sind vollständig vorzulegen. Das erspare Rückfragen und weitere Termine.

 

 

 

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