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SPD Wertheim

Politischen Aschermittwoch 2025!

Wir laden euch herzlich ein zu unserem traditionellen Politischen Aschermittwoch! Dieser findet am 5. März 2025 im Forum am Schlosspark in Ludwigsburg (Stuttgarter Str. 33, 71638 Ludwigsburg) statt. Wir freuen uns sehr, dass der Parteivorsitzende der SPD Lars Klingbeil uns in Ludwigsburg besucht! Mit dabei sind auch unser Vorsitzender Andreas Stoch, Generalsekretär Sascha Binder und unsere stellvertretende Vorsitzende Jasmina Hostert. Für den musikalischen Rahmen sorgt der Musikverein Ludwigsburg-Ossweil e.V. Wir bitten um Anmeldung über >>>>>! 

Eine Bescherung zu Weihnachten für Hundebesitzer aus Wertheim.

Veröffentlicht am 27.12.2017 in Gemeindenachrichten

Betrachtungsweise von Ingo Ortel

Die Stadtverwaltung gönnte den Hundebesitzern aus Wertheim ein kleines Weihnachtsgeschenk. In der Sitzung im November wurde die Erhöhung der Hundesteuer im Gemeinderat beschlossen. Vier Räte stimmten gegen die Erhöhung. Alle Hundebesitzer müssen nun, 9 € (von 81 € auf 90 €) für den ersten Hund und das doppelte (von 162 € auf 180 €) für den zweiten Hund, mehr bezahlen. Die Verwaltung geht von Mehreinnahmen von rund 9000 € pro Jahr aus. Das mag für den städtischen Haushalt nur Peanuts sein aber vielleicht denkt man sich Kleinvieh macht auch Mist. Mit der Erhöhung der Hundesteuer besetzt Wertheim die vorderen Ränge im Main-Tauber- und Spessartgebiet.

Auch wenn ich keinen Hund besitze ist mir doch klar wie wichtig ein Hund für eine Familie, für alleinstehende, ältere und behinderte Menschen sein kann. Ein Hund kann für viele ein Partner sein der im gewissen Sinne für Lebensqualität aber auch für Sicherheit sorgt. In Lebenskrisen kann er auch ein wichtiger Begleiter sein. In Familien kann ein Hund als soziale Komponente zur Entwicklung eines Kindes beitragen. Bei älteren und Behinderten Menschen kann er für die Mobilität der Hundehalter sorgen. In der Gemeinderatssitzung waren dies natürlich meine Argumente und deswegen habe ich auch gegen die Erhöhung der Hundesteuer gestimmt.

Wenn ein Hund eine wichtige Unterstützung ist um den Lebensalltag zu bestreiten kann der Hundebesitzer natürlich auch eine Steuerbefreiung beantragen. Die Entscheidung über die Steuerbefreiung trifft dann der zuständige Mitarbeiter der Verwaltung. Informationen über die Kriterien einer Steuerbefreiung findet man in der Hundesatzung der Stadt Wertheim.

Die Hundesteuer unterliegt keiner gesetzlichen Vorgabe, für mich ist diese Steuer eine Willkürsteuer, die Gemeinden können darüber frei entscheiden ob sie einen Hund besteuern oder in welcher Höhe ein Hundebesitzer seiner Steuerpflicht nachkommen muss. Die Gemeinden müssen dafür keine Gegenleistungen erbringen, im Allgemeinen werden mit diesen Einnahmen nur kleinere Haushaltslöcher gestopft. Wenn man zum Vergleich mal auf die bayerische Seite schaut bezahlt ein Hundebesitzer in Kreuzwertheim 35 € und in Marktheidenfeld sogar nur 25 € für den ersten Hund.

Der Bürger (Hundebesitzer) muss nun diese Erhöhung tragen, er hat aber das Recht gegen solch eine Erhöhung zu protestieren. Bei der nächsten Erhöhung der Hundesteuer sollten alle Hundebesitzer darüber nachdenken gemeinsam diesen Protest geltend zu machen.

Hundesatzung für Wertheim hier...........

Ingo Ortel
SPD-Fraktion Wertheim

 

 

 

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