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Für Wertheim richtungsweisend: Ganztagesgrundschulen

Veröffentlicht am 05.02.2014 in Landespolitik

Übereinkunft zwischen Landesregierung und Kommunalen Landesverbänden

Die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände haben sich nach ausführlichen Verhandlungen auf Eckpunkte und eine gemeinsame Finanzierung für den Ausbau von Ganztagsschulen an Grundschulen und den Grundstufen der Förderschulen geeinigt. Ziel ist, die Zahl der Ganztagsschulen zu erhöhen. Zugleich sollen die neuen Ganztagsschulen auf einem ausgereiften pädagogischen Konzept beruhen. Die Partner haben eine größtmögliche Flexibilität für die Städte und Gemeinden vereinbart.

Die Ganztagsschule kann an drei oder vier Tagen an sieben oder acht Stunden in verbindlicher Form für alle Schüler – wenn die gesamte Schule umstellt – oder in Wahlform eingerichtet werden. Bei der Wahlform haben die Schüler an der jeweiligen Schule die Wahl, am Ganztag teilzunehmen oder nicht.

„Ich freue mich, dass Landesregierung und die Kommunen aufeinander zugegangen sind, um die Finanzierung für die Ganztagsschule gemeinsam zu tragen, damit unsere Schulen den heutigen Erfordernissen der Eltern und auch der Wirtschaft besser entsprechen können“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid.

„Mit diesem Schritt können wir in Baden- Württemberg gemeinsam eine Ganztagsschule mit einem guten pädagogischen Konzept voranbringen, die die Kinder und Eltern so dringend brauchen. Gute Ganztagsangebote sichern Lernerfolge der Kinder und sorgen für mehr Bildungsgerechtigkeit“, sagte Kultusminister Andreas Stoch.

Die Eckpunkte sollen in das Schulgesetz einfließen, das im Juli 2014 geändert werden soll. Das Gesetz tritt ab dem Schuljahr 2014/15 in Kraft. Die Landesregierung erwartet, dass sich bis zum Jahr 2023 etwa 70 Prozent der bestehenden Grundschulen und der Grundstufen von Förderschulen zu Ganztagsschulen entwickelt haben. Das wären nach dem aktuellen Stand 1.689 Grundschulen und 187 Grundstufen. Der Schulträger stellt dazu einen Antrag beim Regierungspräsidium, dem auch die Schulkonferenz zugestimmt haben muss.

Land und Kommunale Landesverbände wollen bereits für das Schuljahr 2014/15 Antragsbewilligungen ermöglichen. Die 373 bereits bestehenden, nach dem alten Konzept arbeitenden Ganztagsgrundschulen erhalten Bestandsschutz; deren Anträge auf Überführung in gesetzliche Ganztagsschulen sollen vorrangig behandelt werden.

Auch kleinere Grundschulen können Ganztagsschule werden

Die Partner wollen auch kleineren Grundschulen die Einrichtung einer Ganztagsschule ermöglichen. Wesentliches Element des neuen Konzepts ist deshalb die Gruppenbildung, die auch klassen- und jahrgangsübergreifend erfolgen kann.

25 Schülerinnen und Schüler, die in den Ganztagsbetrieb wollen, bilden rechnerisch eine Gruppe. Eine weitere Gruppe wird ab 29 Schülerinnen und Schüler eingerichtet, eine dritte ab 54. Die Zuweisung von zusätzlichen Lehrerwochenstunden für den Ganztagsbetrieb erfolgt gemäß den Gruppen.

Für die Landesregierung und die Kommunalen Landesverbände ist ein rhythmisierter Schulalltag entscheidend für die Wirksamkeit ganztägigen Lernens. Gemeint ist damit die gleichmäßige Verzahnung von Unterricht und verbindlichen, über den Tag verteilten Angeboten wie etwa Bewegungs- und Aktivpausen.

Das Konzept soll den Schulen viel Raum geben, um den Bedürfnissen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht werden zu können.

Je nach Ganztagsangebot an der Schule erfolgt eine Zuweisung von sechs bei drei Tagen und sieben Zeitstunden bis zwölf Lehrerwochenstunden bei vier Tagen und acht Zeitstunden (siehe Eckpunkte (PDF)). Die Schulen erhalten damit bis zu vier Lehrerwochenstunden mehr als bisher, so dass auch die pädagogische Grundlage erheblich breiter wird.

Besonders wichtig ist den Partnern, dass die Konzepte Angebote von Verbänden und Vereinen aus Sport, Kultur, Jugendarbeit oder der Wirtschaft umfassen. Die Schulen können deshalb bis zur Hälfte der Zuwendungen für Lehrerwochenstunden in Geldform erhalten. Dies ist eine neue Regelung. Die Schulleiter erhalten wie bisher eine Entlastungsstunde. Sie können für den zusätzlichen Aufwand aus den monetarisierten Lehrerwochenstunden den Gegenwert für eine weitere Entlastungsstunde nutzen, um diese Zusammenarbeit mit den Partnern organisieren zu können.

Zudem sollen die Schulen bei dieser Organisation von der Jugendstiftung Baden- Württemberg unterstützt werden. Da die Jugendstiftung schon bisher für die Umsetzung des Jugendbegleiter- Programms zuständig ist, werden hier Synergieeffekte erwartet.

Die Kosten werden von beiden Seiten getragen

Land und Kommunen haben sich auch bei der Frage der Finanzierung der Mittagspause auf einen fairen Kompromiss geeinigt. Das Land übernimmt die Aufsicht während der Mittagspause. Im Gegenzug übernehmen die Schulträger die Bereitstellung und Ausgabe des Mittagessens im Speiseraum sowie die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit.

Sie beteiligen sich zudem im Rahmen eines pauschalen Ausgleichs an den Kosten, die für die Aufsicht der Schülerinnen und Schüler in der Pause nach dem Essen entstehen. Diese Kostenbeteiligung wird sich entsprechend den Ausbauschritten und in Abhängigkeit von den Anträgen der Schulträger schrittweise erhöhen. Im Endausbau erreicht sie eine Größenordnung von zehn Millionen Euro pro Jahr.

Das Land stellt die notwendigen Ressourcen in Form von Lehrerwochenstunden zur Verfügung. Die jeweilige Zuweisung richtet sich nach der Dauer des Ganztagsbetriebs. Konkrete Vorausberechnungen sind wegen der Wahlmöglichkeiten der Schulträger schwierig.

Ausgehend von beispielhaften Berechnungen des Kultusministeriums wären bis zu 1.920 Deputate bei den Grundschulen und bis zu 143 Deputate bei den Förderschulen anzusetzen – je nach Wahlverhalten der Schulträger. Der Maximalaufwand von rund 1.920 Deputaten würde etwa147 Millionen zuzüglich 10,6 Millionen Euro für die Grundstufen der Förderschulen pro Jahr entsprechen.

Über die Finanzierung und Bereitstellung der notwendigen Ressourcen durch das Land wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungsverfahren entschieden. Dabei ist auch die weitere Konkretisierung der im Koalitionsvertrag des Bundes zugesagten Entlastung der Länder in diesem Bereich zu berücksichtigen.

 

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